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   VG Neustadt, 14.03.2005 - 4 L 371/05.NW   

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VG Neustadt, 14.03.2005 - 4 L 371/05.NW (https://dejure.org/2005,22279)
VG Neustadt, Entscheidung vom 14.03.2005 - 4 L 371/05.NW (https://dejure.org/2005,22279)
VG Neustadt, Entscheidung vom 14. März 2005 - 4 L 371/05.NW (https://dejure.org/2005,22279)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Wer unerlaubt Ausländer beschäftigt, kann den Jagdschein verlieren

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Niedersachsen, 01.06.2004 - 8 ME 116/04

    Einziehung; Jagdschein; Regelvermutung; Rückwirkung; Ungültigkeitserklärung;

    Auszug aus VG Neustadt, 14.03.2005 - 4 L 371/05
    Der Gesetzgeber wollte mit der Einführung des § 17 Abs. 1 Satz 2 BJagdG aus Gründen der öffentlichen Sicherheit die bisherigen Unterschiede bei der Beurteilung der waffenrechtlichen und der jagdrechtlichen Zuverlässigkeit und die damit verbundene Ungerechtigkeit, dass ein in jagdrechtlicher, aber nicht in waffenrechtlicher Hinsicht zuverlässiger Jagdscheininhaber weiterhin eine Waffe nicht nur besitzen, sondern auch führen darf, beseitigen (s. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13. Juli 2004 - 1 S 807/04 - unter Bezugnahme auf Bundestags-Drucksache 14/7758, Seite 102 zum ursprünglichen Art. 14, nunmehr Art. 15; s. auch OVG Niedersachsen, NVwZ-RR 2005, 110).

    Das besondere Vollzugsinteresse ergibt sich daraus, dass auf Grund der festgestellten jagdrechtlichen Unzuverlässigkeit des Antragstellers die hieraus resultierenden Gefahr für die Allgemeinheit nicht hingenommen werden kann (vgl. OVG Niedersachsen, NVwZ-RR 2005, 110).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.07.2004 - 1 S 807/04

    Beurteilung der jagdrechtlichen Zuverlässigkeit im Zusammenhang mit der

    Auszug aus VG Neustadt, 14.03.2005 - 4 L 371/05
    Dies folgt schon daraus, dass sich die Erteilung des von dem Antragsteller beantragten Dreijahresjagdscheins auf die Zeit vom 1. April 2003 bis zum 31. März 2006 (s. § 15 Abs. 2 i.V.m. § 11 Abs. 4 BJagdG) und damit auf einen unter die Geltung des novellierten Waffengesetzes und des neu gefassten Bundesjagdgesetzes fallenden Zeitraum bezog (s. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13. Juli 2004 - 1 S 807/04 - ) .

    Der Gesetzgeber wollte mit der Einführung des § 17 Abs. 1 Satz 2 BJagdG aus Gründen der öffentlichen Sicherheit die bisherigen Unterschiede bei der Beurteilung der waffenrechtlichen und der jagdrechtlichen Zuverlässigkeit und die damit verbundene Ungerechtigkeit, dass ein in jagdrechtlicher, aber nicht in waffenrechtlicher Hinsicht zuverlässiger Jagdscheininhaber weiterhin eine Waffe nicht nur besitzen, sondern auch führen darf, beseitigen (s. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13. Juli 2004 - 1 S 807/04 - unter Bezugnahme auf Bundestags-Drucksache 14/7758, Seite 102 zum ursprünglichen Art. 14, nunmehr Art. 15; s. auch OVG Niedersachsen, NVwZ-RR 2005, 110).

  • BVerwG, 13.12.1994 - 1 C 31.92

    Waffenrecht - Jagdrecht - Regelvermutung - Jagtschein - Waffenschein - Entziehung

    Auszug aus VG Neustadt, 14.03.2005 - 4 L 371/05
    Die Regelvermutung ist daher nur entkräftet, wenn bezogen auf die Straftat auf Grund besonderer Tatsachen im Einzelfall die - nach dem strengen gesetzlichen Maßstab regelmäßig gegebene - Befürchtung, der Betroffene könnte mit Waffen nicht ordnungsgemäß umgehen, ausnahmsweise nicht gerechtfertigt ist (vgl. zu alledem BVerwG, NVwZ-RR 1995, 525 und Buchholz 402.5 WaffG Nr. 74; Meyer, GewArch 1998, 89 ff.).
  • BVerfG, 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03

    Versagung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die sofort vollziehbare Untersagung

    Auszug aus VG Neustadt, 14.03.2005 - 4 L 371/05
    Ist der Verwaltungsakt dagegen offensichtlich rechtmäßig, so überwiegt das Vollzugsinteresse das Aussetzungsinteresse des Antragstellers nur dann, wenn zusätzlich ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsakts besteht (vgl. BVerfG, NJW 2003, 3618, 3619 und NVwZ 2004, 93; OVG Schleswig-Hostein, GewArch 2005, 37; Hess. VGH, NVwZ-RR 2004, 32; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 5. Mai 2000 - 10 B 10645/00.OVG - ; OVG Thüringen, NVwZ 2002, 231).
  • BVerfG, 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03

    Unzureichende Prüfung der Voraussetzungen des Sofortvollzugs des Widerrufs einer

    Auszug aus VG Neustadt, 14.03.2005 - 4 L 371/05
    Ist der Verwaltungsakt dagegen offensichtlich rechtmäßig, so überwiegt das Vollzugsinteresse das Aussetzungsinteresse des Antragstellers nur dann, wenn zusätzlich ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsakts besteht (vgl. BVerfG, NJW 2003, 3618, 3619 und NVwZ 2004, 93; OVG Schleswig-Hostein, GewArch 2005, 37; Hess. VGH, NVwZ-RR 2004, 32; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 5. Mai 2000 - 10 B 10645/00.OVG - ; OVG Thüringen, NVwZ 2002, 231).
  • VGH Hessen, 14.03.2003 - 9 TG 2894/02

    Störerauswahl - Ermessen - Verpflichtung zur Einreichung von Bauvorlagen

    Auszug aus VG Neustadt, 14.03.2005 - 4 L 371/05
    Ist der Verwaltungsakt dagegen offensichtlich rechtmäßig, so überwiegt das Vollzugsinteresse das Aussetzungsinteresse des Antragstellers nur dann, wenn zusätzlich ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsakts besteht (vgl. BVerfG, NJW 2003, 3618, 3619 und NVwZ 2004, 93; OVG Schleswig-Hostein, GewArch 2005, 37; Hess. VGH, NVwZ-RR 2004, 32; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 5. Mai 2000 - 10 B 10645/00.OVG - ; OVG Thüringen, NVwZ 2002, 231).
  • OVG Schleswig-Holstein, 08.10.2003 - 3 MB 18/03

    Gaststättenrecht, Gewerberecht, Widerruf, Gaststättenerlaubnis, Aufschiebende

    Auszug aus VG Neustadt, 14.03.2005 - 4 L 371/05
    Ist der Verwaltungsakt dagegen offensichtlich rechtmäßig, so überwiegt das Vollzugsinteresse das Aussetzungsinteresse des Antragstellers nur dann, wenn zusätzlich ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsakts besteht (vgl. BVerfG, NJW 2003, 3618, 3619 und NVwZ 2004, 93; OVG Schleswig-Hostein, GewArch 2005, 37; Hess. VGH, NVwZ-RR 2004, 32; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 5. Mai 2000 - 10 B 10645/00.OVG - ; OVG Thüringen, NVwZ 2002, 231).
  • OVG Thüringen, 05.10.2001 - 2 ZEO 648/01

    Seuchenrecht, Viehseuchenrecht, Tierkörperbeseitigung; Tierkörperbeseitigung;

    Auszug aus VG Neustadt, 14.03.2005 - 4 L 371/05
    Ist der Verwaltungsakt dagegen offensichtlich rechtmäßig, so überwiegt das Vollzugsinteresse das Aussetzungsinteresse des Antragstellers nur dann, wenn zusätzlich ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsakts besteht (vgl. BVerfG, NJW 2003, 3618, 3619 und NVwZ 2004, 93; OVG Schleswig-Hostein, GewArch 2005, 37; Hess. VGH, NVwZ-RR 2004, 32; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 5. Mai 2000 - 10 B 10645/00.OVG - ; OVG Thüringen, NVwZ 2002, 231).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.05.2000 - 10 B 10645/00
    Auszug aus VG Neustadt, 14.03.2005 - 4 L 371/05
    Ist der Verwaltungsakt dagegen offensichtlich rechtmäßig, so überwiegt das Vollzugsinteresse das Aussetzungsinteresse des Antragstellers nur dann, wenn zusätzlich ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsakts besteht (vgl. BVerfG, NJW 2003, 3618, 3619 und NVwZ 2004, 93; OVG Schleswig-Hostein, GewArch 2005, 37; Hess. VGH, NVwZ-RR 2004, 32; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 5. Mai 2000 - 10 B 10645/00.OVG - ; OVG Thüringen, NVwZ 2002, 231).
  • VGH Bayern, 12.01.2004 - 19 CS 03.3148
    Auszug aus VG Neustadt, 14.03.2005 - 4 L 371/05
    Soweit sich der Antragsteller in diesem Zusammenhang zur Stützung seiner gegenteiligen Rechtsansicht auf den Beschluss des Bayerischen VGH vom 12. Januar 2004 - 19 CS 03.3148 - beruft, kann er nichts für sich herleiten, denn dort ging es um die Ungültigerklärung eines bereits unter der Geltung des alten Waffengesetzes erteilten Jagdscheins und nicht - wie hier - um die Einziehung eines erst nach dem 1. April 2003 ausgestellten Jagdscheines.
  • VG Göttingen, 25.01.2006 - 1 A 140/05

    Widerruf eine Waffenbesitzkarte, Einziehung Jagdschein; Steuerhinterziehung;

    Für die danach vorzunehmende Beurteilung der jagdrechtlichen Zuverlässigkeit sind auch solche Verurteilungen zu berücksichtigen, die vor dem 1. April 2003 rechtskräftig geworden sind (vgl. VG Neustadt (Weinstraße), Beschluss vom 14.03.2005 - 4 L 371/05.NW - zitiert nach juris; offen gelassen von Nds. OVG, Beschluss vom 01.06.2004 - 8 ME 116/04 -, NVwZ-RR 2005, 110, 112, für einen bereits am 28.03.2002 ausgestellten Drei-Jahres-Jagdschein).
  • OVG Saarland, 21.11.2006 - 1 W 50/06

    Jagdschein: Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit im Falle einer noch unter Geltung

    (Niedersächsisches OVG, Urteil vom 26.1.2006 - 11 LB 178/05 - OVG Nordrhein-Westfalen, Be-schluss vom 6.4.2005 - 20 B 155/05 - OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 4.3.2005 - 1 M 279/04 - VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 19.8.2004, a.a.O., und vom 13.7.2004 - 1 S 807/04 -;ebenso: VG Neustadt, Beschluss vom 14.3.2005 - 4 L 371/05.NW; VG Sigmaringen, Be-schluss vom 9.3.2004 - 5 K 1858/03 -, alle juris).
  • VG Halle, 23.01.2008 - 3 B 12/08

    Widerruf der Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis

    Auch wenn diese Straftat keinen waffenrechtlichen Bezug hat, ist auf die neue Rechtslage zu verweisen, die seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuregelung des Waffenrechts vom 11. Oktober 2002 (BGBl I S. 4013) maßgeblich ist und zu verschärften Anforderungen an die Zuverlässigkeit von Inhabern waffenrechtlicher Erlaubnisse (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 07. Juli 2005, - 19 CS 05.1154 -, [...]; VG Neustadt [Weinstraße], Beschluss vom 14. März 2003, - 4 L 371/05 NW, [...]) geführt haben.
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